Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Übersetzungen von Fremdsprachen ins Deutsche, die zur Vorlage bei Notaren, Gerichten oder anderen Ämtern und Behörden in Deutschland vorgesehen sind, z.B. vor dem Standesamt oder in einem Gerichtsprozess, müssen von einem hierzu befugten Urkundenübersetzer unterschrieben sein. Diese Übersetzung durch einen (in Baden-Württemberg) öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer wird in der Alltagssprache als "beglaubigte Übersetzung" bezeichnet. Je nach Bundesland haben die Urkundenübersetzer verschiedene Bezeichnungen: In Hessen sind sie ermächtigte Übersetzer, ebenso in Rheinland-Pfalz und anderen Ländern. In Baden-Württemberg und Bayern ist die offozielle Bezeichnung öffentlich bestellter und (allgemein) beeidigter Übersetzer bzw. Urkundenübersetzer. Außerdem gibt beeidigte, vereidigte oder ermächtigte Übersetzer. Auch in der Privatwirtschaft greift man auf Übersetzungen von vereidigten/ermächtigen Übersetzern zurück, weil durch sie sichergestellt wird, dass eine Übersetzung tatsächlich neutral und korrekt ist und von einem professionellen Übersetzer angefertigt wurde. Urkundenübersetzer sind zudem gesetzlich in besonderem Maße zur Verschwiegenheit und sorgsamen Ausführung der Übersetzung verpflichtet.